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Erklärung zur Barrierefreiheit

Last updated: 5 Juni 2026

Wir möchten, dass jede Person thehealthstoreturkey.com nutzen kann, und arbeiten daran, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA zu erfüllen, den Standard, der durch den European Accessibility Act und in Deutschland durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) anerkannt ist.

Diese Erklärung beschreibt die Website, wie sie heute ist. Sie nennt bewusst auch die Stellen, an denen wir AA noch nicht vollständig erreichen, denn Menschen, die auf assistive Technologien angewiesen sind, haben Anspruch auf klare Informationen statt auf eine Marketingaussage.

Was wir bereits umgesetzt haben

Auf der gesamten Website finden Sie:

  • Tastaturnavigation, jeder Link, jede Schaltfläche und jedes Formularelement lässt sich allein mit der Tastatur erreichen und bedienen
  • „Zum Inhalt springen"-Link, Screenreader- und Tastaturnutzende gelangen direkt zum Hauptinhalt jeder Seite
  • Sinnvolle Seitenstruktur, Überschriften, Landmarks und Listen sind so ausgezeichnet, dass assistive Technologien sie verstehen
  • Sprachattribut gesetzt, jede Seite gibt ihre Sprache an, damit Screenreader die Aussprache für Englisch, Deutsch oder Türkisch korrekt wählen
  • Reduzierte Bewegung respektiert, Animationen und Parallax-Effekte pausieren, wenn das Endgerät reduzierte Bewegung anfordert
  • Klare Sprache, wir schreiben auf einem zugänglichen Niveau und erklären medizinische Begriffe in Alltagssprache

Wo wir derzeit Lücken haben

Eine interne Prüfung im Mai 2026 hat die folgenden Punkte ergeben. Einige sind mit dem aktuellen Release behoben, die übrigen haben ein Zieldatum.

Problem Was das in der Praxis bedeutet Status
Das Markengrün hatte auf weißen Schaltflächen zu wenig Kontrast Schaltflächen wie „Angebot anfordern" waren für Menschen mit Sehschwäche schwer zu lesen Behoben: Juni 2026
Einige Schaltflächen zeigten bei Tastaturbedienung keinen klaren Rahmen Tastaturnutzende konnten den Überblick verlieren, wo sie sich auf der Seite befinden Behoben: Juni 2026
FAQ-Akkordeons und das mobile Menü gaben den Zustand „geöffnet/geschlossen" nicht aus Screenreader-Nutzende konnten nicht erkennen, ob ein Bereich aufgeklappt war Behoben: Juni 2026
Die Formularfelder im BMI-Rechner waren nicht korrekt mit ihren Beschriftungen verknüpft Screenreader-Nutzende hörten eine Anweisung, wussten aber nicht, zu welchem Feld sie gehörte Behoben: Juni 2026
Dekorative Hero-Bilder wurden als Inhalt angesagt Screenreader lasen Dateinamen von Bildern vor, die keine Information trugen Behoben: Juni 2026
Der Bewertungs-Slider startete von selbst und ließ sich nicht anhalten Wer mehr Zeit zum Lesen braucht, konnte den Ablauf nicht stoppen Behoben: Juni 2026
Einige inline platzierte Schaltflächen waren kleiner als die Mindestzielgröße von 24×24 Pixeln Menschen mit motorischen Einschränkungen konnten kleine Elemente schwer treffen Ziel: August 2026
Wir haben noch keine unabhängige Barrierefreiheitsprüfung in Auftrag gegeben Unsere aktuelle Bewertung ist intern, nicht von Dritten verifiziert Ziel: September 2026

Unabhängige Prüfung

Wir vereinbaren derzeit eine externe WCAG 2.2 AA-Prüfung mit einer Fachagentur und streben den Abschluss bis September 2026 an. Sobald uns der Bericht vorliegt, gleichen wir diese Erklärung mit den Ergebnissen ab und ergänzen die obige Tabelle um alle weiteren Punkte samt Zieldatum.

Wenn Sie ein Problem finden

Wenn etwas auf dieser Website für Sie nicht funktioniert, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir behandeln jede Meldung mit Priorität und antworten innerhalb von 5 Werktagen, auch wenn die vollständige Behebung länger dauern kann.

  • E-Mail: info@thehealthstoreturkey.com
  • WhatsApp: +44 7733 596821

Hilfreich sind die Seiten-URL, eine kurze Beschreibung des Problems und Angaben zu Gerät, Browser oder assistiver Technologie. Notwendig ist das aber nicht, schreiben Sie uns so, wie es Ihnen am besten passt.

Wenn Sie mit unserer Reaktion nicht zufrieden sind

Wir würden ein Problem am liebsten gemeinsam mit Ihnen lösen. Sollte das nicht gelingen, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

  • Deutschland und EU: Der European Accessibility Act wird in jedem Mitgliedstaat von einer eigenen Marktüberwachungsbehörde durchgesetzt. Eine Liste der nationalen Stellen führt die Europäische Kommission unter ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1485. In Deutschland können Sie sich zusätzlich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden (schlichtungsstelle-bgg.de).
  • Vereinigtes Königreich: Für Beschwerden nach britischem Recht ist die Equality and Human Rights Commission (EHRC) zuständig: equalityhumanrights.com.

Über diese Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 5. Juni 2026 überprüft. Die nächste Überprüfung erfolgt spätestens im Dezember 2026, oder früher, falls die unabhängige Prüfung bis dahin abgeschlossen ist.

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