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BESCHREIBUNGEN
Den Inhabern personenbezogener Daten, die im Gesetz Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (“KVKK”) als Betroffene definiert sind (im Folgenden als “Antragsteller” bezeichnet), wird in Artikel 11 des KVKK das Recht eingeräumt, bestimmte Anträge bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu stellen.
Gemäß Artikel 13 Absatz 1 des KVKK müssen Anträge an unser Unternehmen, das für die Verarbeitung der Daten verantwortlich ist, schriftlich oder auf andere Weise, die vom Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten (“Ausschuss”) festgelegt wird, gestellt werden.
In diesem Zusammenhang sind die Anträge an unser Unternehmen in “schriftlicher” Form zu stellen, indem dieses Formular ausgedruckt wird;
Mit dem Antrag des Antragstellers persönlich, durch einen Notar, durch die Unterzeichnung durch den Antragsteller mit der ” sicheren elektronischen Signatur “, die im Gesetz über die elektronische Signatur Nr. 5070 definiert ist, und die Übersendung an die registrierte E-Mail-Adresse des Unternehmens.
Nachstehend finden Sie ausführliche Informationen darüber, wie und über welche Kanäle uns die schriftlichen Anträge zugestellt werden.
Darüber hinaus wird unser Unternehmen nach der Bekanntgabe anderer, vom Verwaltungsrat festzulegender Methoden bekannt geben, wie Anträge über diese Methoden entgegengenommen werden.
Ihre bei uns eingereichten Anträge werden innerhalb von dreißig Tagen ab dem Tag, an dem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, je nach Art des Antrags gemäß Artikel 13 Absatz 2 der KVKK beantwortet; unsere Antworten werden Ihnen in schriftlicher oder elektronischer Form gemäß der entsprechenden Bestimmung des Artikels 13 der KVKK übermittelt.
Klicken Sie hier, um das Antragsformular für die KVKK herunterzuladen.